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Allgemeine Geschäftsbedingungen IMV Informatik GmbH

 

1       Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden "Kunde" genannt) und der IMV Informatik GmbH (im Folgenden "IMV" genannt) und gelten für deren erbrachten Dienstleistungen und von derselben verkauften Produkte.

2       Wirksamkeit

Die AGB treten mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder durch Bestellung von Produkten, sei es mündlich, schriftlich oder stillschweigend, durch den Kunden in Kraft.

3       Leistungen der IMV

Die IMV bietet EDV-Dienstleistungen und Produkte an. Zur Leistungserfüllung kann IMV Drittanbieter und Subunternehmer hinzuziehen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

4       Angebote

Die Angebote der IMV in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen von Kunden sind für die IMV erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

5       Leistungen des Kunden

5.1      Offert- und Angebotserstellung

Der Kunde ist dafür besorgt, dass der IMV zur Leistungserbringung und zur Offertstellung sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.

5.2      Verantwortung des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die sie mit der IMV einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- vertrags- und EULA- gemäss genutzt werden.

5.3      Mitwirkungspflicht des Kunde

Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften, die Erbringung benötigter Informationen, die zur Verfügungsstellung von nicht bei der IMV gekaufter Software usw., können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben.

6       Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

6.1      Rechnungsstellung

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. Preislisten.

 

6.2      Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums wird automatisch ein Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. geschuldet.

 

6.3      Verbindlichkeit

Der Kunde kann bis zur Zahlungsfälligkeit schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Im Unterlassungsfalle gilt die Rechnung als genehmigt.

 

6.4      Vorauszahlung und Sicherheit

Die IMV kann von ihrem Kunden eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.

Leistet der Kunde eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit nicht, kann die IMV die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen oder den Vertrag fristlos und ohne Entschädigungsfolgen auflösen. Dasselbe gilt bei Nachlassstundung des Kunden oder Konkurseröffnung über den Kunden, wenn nicht der Kunde oder Dritte für die Bezahlung der vorhersehbaren Rechnungen eine Sicherheit leisten.

7       Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die IMV als auch gegen deren Subunternehmer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

8       Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten gilt Neuhausen am Rheinfall als vereinbart. Die IMV behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen.